Hinweisgeberschutzgesetz

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

ab dem 17. Dezember 2023 gilt das Gesetz ,,Hinweisgeberschutzgesetz‘‘. Unternehmen in der EU sind verpflichtet, einen digitalen Meldekanal einzurichten. Dort können alle Personen anonym Hinweise abgeben, falls der Verdacht besteht, die Firma verstößt grob fahrlässig gegen Gesetzesauflagen.

Die Firma mayer-THERMOPLASTE GmbH hält sich selbstverständlich an sämtliche Gesetze. Dennoch bieten auch wir einen digitalen Meldekanal an, um die Möglichkeit zu schaffen, anonyme Hinweise abzugeben. Diese werden selbstverständlich streng vertraulich gemäß den Vorgaben des HinSchG bearbeitet.

Sollten Sie dennoch das Gefühl haben, einen Hinweis abgeben zu müssen, können Sie dies über einen Link auf unserer Homepage www.mayer-thermoplaste.de oder über nachfolgenden QR-Code tun.

QR-Code
↗ whistle.law